Pflegebedürftigkeit stellt sich manchmal langsam ein, manchmal ist es aber auch ein relativ schneller Prozess. Meistens trifft es die Angehörigen jedoch etwas unvorbereitet. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige grundlegende Fragen zum Thema Pflege beantworten. Natürlich können diese Antworten keine umfassende Beratung ersetzen. Je nach Wohnort sollten Sie dafür unsere Kollegen an den Standorten Beeskow, Fürstenwalde und Müllrose kontaktieren.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Pflege, Betreuung und Wohnen für Senioren
Sollten die o.g. Beträge für die Finanzierung der Pflege nicht ausreichen oder zusätzliche
Beträge, wie der Eigenanteil in der vollstationären Pflege oder Kosten für ungeförderte Investitionen, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Hilfe zur Pflege zu beantragen.
Leistungen der Pflege werden in Abhängigkeit vom Pflegegrad gewährt. Diese Leistungen können für die ambulante Pflege als Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, für die teilstationär und stationäre Pflege nur über jeweilige leistungserbringende Einrichtung abgerechnet werden.
Leistungen der Pflegekasse | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | 316,00 | 545,00 | 728,00 | 901,00 | |
Pflegesachleistungen | 689,00 | 1298,00 | 1612,00 | 1995,00 | |
Entlastungsbetrag | 125,00 | 125,00 | 125,00 | 125,00 | 125,00 |
Vollstationäre Pflege | 125,00 | 770,00 | 1262,00 | 1775,00 | 2005,00 |
Kurzzeitpflege | 1612,00 | 1612,00 | 1612,00 | 1612,00 | |
Verhinderungspflege | 1612,00 | 1612,00 | 1612,00 | 1612,00 | |
Tagespflege | 689,00 | 1298,00 | 1612,00 | 1995,00 |
Um als pflegebedürftig anerkannt zu werden, muss der Betroffene einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung. Dieser teilt dem Betroffenen rechtzeitig einen Termin zum Hausbesuch mit.
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedarf.
Ihre Ansprechpartner in Beeskow
Ihre Ansprechpartner in Fürstenwalde
Ihre Ansprechpartner in Müllrose
Unsere Standorte im Landkreis Oder-Spree
Seniorenwohnanlage in Müllrose
Den Lebensabend im Erholungsort Müllrose zu verbringen hat viele Reize: ein wunderschöner See, das traumhafte Bachtal der Schlaube und auch eine gute gesundheitliche Infrastruktur. Auch gute Einkaufsmöglichkeiten bietet diese kleine Stadt im Landkreis Oder-Spree. Seit ...
Seniorenheim in Fürstenwalde
Unweit des Stadtzentrums der Domstadt, eingebettet in den idyllischen „Park der Jahreszeiten“ liegt das Seniorenheim des Landkreises Oder-Spree in Fürstenwalde. Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Nähe zu kulturellen Einrichtungen ermöglichen ...
Seniorenheim in Beeskow
Unser Seniorenheim „Theodor Fontane“ wurde im Jahr 2004 neu errichtet und 2019 durch einen Erweiterungsbau ergänzt. Die moderne Anlage befindet sich in der Nähe des historischen Stadtzentrums mit Marktplatz und St. Marienkirche. Großzügige Grünanlagen mit ...